AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen und Präambel

(1) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird Seofeld - eine Marke von Designacy Florian Kronfeldt, Kladower Damm 338, 14089 Berlin als "Auftragnehmer" bezeichnet. Der Kunde, der die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt, wird als "Auftraggeber" bezeichnet.

(2) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich des digitalen Marketings, insbesondere der Suchmaschinenoptimierung (SEO), des Suchmaschinenmarketings (SEA), der Webentwicklung und der Erstellung von Inhalten. Diese AGB gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen SEO, SEA, Webentwicklung, Content-Erstellung und andere digitale Marketingmaßnahmen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder die Erreichung bestimmter Erfolgsziele, da diese von externen, nicht beeinflussbaren Faktoren abhängen.

(3) Der Auftragnehmer handelt im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen eigenverantwortlich und weisungsfrei.

4. Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.

(2) Der Vertragsschluss kann schriftlich, per E-Mail oder durch eine digitale Signatur erfolgen.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart. Sofern nicht anders geregelt, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail oder Telefax ist gültig, sofern der Zugang nachgewiesen werden kann.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.

(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden alle bis zum Vertragsende fälligen Beträge sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisänderungen

(1) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Teilrechnungen sind zulässig.

(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen sowie eine Mahngebühr von 15,00 Euro pro Mahnung zu erheben.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei längeren Vertragslaufzeiten oder erheblichen Änderungen der Marktbedingungen die Vergütung entsprechend den gestiegenen Kosten anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preisänderung zu kündigen.

7. Leistungsumfang und Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und auf dem aktuellen Stand der Technik.

(2) Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner Pflichten Subunternehmer einsetzen.

(3) Änderungen oder Anpassungen der Dienstleistungen aufgrund technischer Entwicklungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt verursacht werden.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit von Drittanbieterdiensten, wie z.B. Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen oder Webhosting-Diensten.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.

(2) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Schutzrechten resultieren.

(3) Bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen und die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern, bis die Mitwirkungspflichten erfüllt sind.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten, Firmenstruktur oder anderer relevanter Informationen zu informieren.

9. Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer behält alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den im Rahmen des Vertrages erstellten Leistungen. Dies umfasst Konzepte, Strategien, Texte, Grafiken, Software und andere Arbeitsergebnisse.

(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Nutzung der erbrachten Leistungen untersagen und bereits gewährte Nutzungsrechte widerrufen.

(4) Der Auftraggeber darf die erstellten Inhalte nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers verändern, weiterveräußern oder öffentlich zugänglich machen.

(5) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich, wenn im Rahmen der Leistungserbringung Inhalte Dritter verwendet werden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber entsprechend informieren.

10. Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind.

(2) Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Drittanbieterdiensten verursacht werden.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung gerügt werden, gelten als genehmigt.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Mängelbeseitigung nach eigener Wahl entweder nachzubessern oder eine Ersatzleistung zu erbringen. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

11. Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

(3) Die Geheimhaltungspflicht entfällt, wenn die Informationen allgemein bekannt sind, ohne dass dies auf einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht beruht, oder wenn eine Partei gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist.

12. Datenschutz und Datenübertragbarkeit

(1) Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von dem Auftragnehmer gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu fordern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Auftraggeber die Übertragung seiner personenbezogenen Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format verlangen. Der Auftragnehmer wird diesem Wunsch nachkommen, sofern dies technisch möglich ist und keine überwiegenden Interessen des Auftragnehmers entgegenstehen.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.

(5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten nur an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen.

13. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abzutreten.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

(3) Der Auftraggeber ist nur dann zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts befugt, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

14. Weisungsfreiheit

(1) Der Auftragnehmer handelt im Rahmen der Leistungserbringung selbstständig und eigenverantwortlich. Es besteht kein Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der Art und Weise, wie die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen sind.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert und unterliegt keiner Arbeitszeitregelung des Auftraggebers. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers, den Auftragnehmer in Bezug auf Arbeitszeiten, Arbeitsort oder Arbeitsmethoden zu dirigieren.

15. Änderung der AGB

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies aufgrund gesetzlicher Anforderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder veränderter Marktbedingungen notwendig wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.

(3) Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen fristgerecht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.

16. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Änderungen seiner Kontaktdaten, Firmenstruktur oder sonstiger vertragsrelevanter Informationen mitzuteilen.

(4) Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich fixiert wurden.

Berlin, 22.08.2024